Deine Rechte als Lernende:r

Ferien

Bis zum vollendeten 20. Altersjahr hast du Anspruch auf mindestens fünf Wochen Ferien pro Jahr. Du musst deiner Arbeitgeberin frühzeitig bekannt geben, wann du die Ferien nehmen möchtest. Die Arbeitgeberin bestimmt danach den Zeitpunkt der Ferien, darf diesen aber nach der Bewilligung nicht mehr widerrufen. Mindestens zwei Wochen Ferien musst du zusammenhängend beziehen können. Einige Gesamtarbeitsverträge (GAV) sehen für Lernende mehr als fünf Wochen Ferien vor. Die Gewerkschaften fordern mindestens sieben Wochen Ferien für Jugendliche. Jugendurlaub gilt nicht als Ferien. Ferien dürfen nicht ausbezahlt werden. In vielen Betrieben gibt es einen verbindlichen Ferienplan (inkl. Betriebsferien). Wenn du während der Ferien krank wirst, musst du ein Arztzeugnis vorweisen, damit du die Ferien zu einem anderen Zeitpunkt beziehen kannst. Der Betrieb hat das Recht, deine Ferien nach zwei Monaten Abwesenheit wegen Krankheit, Unfall oder Militärdienst um einen Zwölftel zu kürzen und für jeden zusätzlichen Monat um einen weiteren Zwölftel. Eine Kürzung der Ferien wegen Schwangerschaft und Mutterschaft ist nicht erlaubt.

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Weiterführende Informationen

Rechtliche Basis

OR 329a-d 345a
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